Montags | von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
Dienstags | von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
Donnerstags | von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
Freitags | von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Ihr könnt außerhalb dieser Zeiten telefonisch einen individuellen Termin für Euren Besuch in unserer Fahrschule vereinbaren.
Meldet Euch einfach unter 0228/4102999.
Unsere Fahrschule gibt es seit 2002 in Bonn. Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld bereiten wir unsere Fahrschüler auf ihre theoretische und praktische Prüfung vor. Dabei sind wir sehr erfolgreich. Wir machen Dich mit vielen typischen Fahrsituationen vertraut und geben Dir das richtige Wissen für Deinen neuen Alltag als Autofahrer mit auf den Weg.
Einige Punkte über uns:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A 1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig die Hauptverursacher von Unfällen. Nach Einschätzung von Experten liegen die Gründe hierfür in der mangelnden Erfahrung, in unzureichenden Fähigkeiten in kritischen Situationen, in falscher Einschätzung gefährlicher Situationen, in dem Umstieg auf ein ungewohntes Fahrzeug sowie in dem Alleinfahren ohne anleitenden Fahrlehrer.
Das hohe Unfallrisiko junger Fahranfänger soll durch das Konzept „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ gesenkt werden.
Selbstverständlich kannst du bei uns den „Führerschein mit 17“ erwerben.
Hierzu ein paar Informationen:
Der Führerschein mit 17 ( „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“) ist ursprünglich in vielen Bundesländern Deutschlands als Modell-Versuch gestartet worden, seit Dezember 2006 auch in Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem 1. Januar 2011 ist das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ Teil des Dauerrechts geworden. Die Teilnahme ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden. Mit dem Begleiteten Fahren soll Jugendlichen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit gegeben werden, praktische Fahrerfahrungen in Anwesenheit einer Begleitperson zu sammeln. Dabei soll die Begleitperson einen mäßigenden Einfluss auf den Fahranfänger ausüben. Das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ ist nur innerhalb Deutschlands und nur in Begleitung einer benannten Person zulässig.
Ein wichtiges Ziel des Begleiteten Fahrens ist es, den Fahranfänger nach der Begleitphase mit einem deutlich geringeren Risikoniveau in die Phase des selbstständigen Fahrens eintreten zu lassen.
Die Begleitperson:
Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ als auch der Benennung der Begleitpersonen zustimmen.
Die wichtigsten Punkte zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE mit 17 Jahren im Überblick:
Bei Verstößen gegen Auflagen kann die Fahrerlaubnis widerrufen werden oder es kann zu Bußgeldverfahren kommen. Bei Ordnungswidrigkeiten gelten die Regelungen des Bußgeld- und Punktekatalogs.
Hinweise zur Kraftfahrzeugversicherung
Sind Eltern oder Begleitpersonen gleichzeitig Halter des verwendeten Kraftfahrzeugs, wird empfohlen, dies ihrer Kraftfahrzeugversicherung mitzuteilen. Möglicherweise kann die Nutzung des Kraftfahrzeugs im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ dazu führen, dass bestehende Versicherungsverträge neu angepasst werden müssen.