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Öffnungszeiten

Montags von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Dienstags von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstags von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Ihr könnt außerhalb dieser Zeiten telefonisch einen individuellen Termin für Euren Besuch in unserer Fahrschule vereinbaren.
Meldet Euch einfach unter 0228/4102999.

 

Unsere Fahrschule

Unsere Fahrschule gibt es seit 2002 in Bonn. Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld bereiten wir unsere Fahrschüler auf ihre theoretische und praktische Prüfung vor. Dabei sind wir sehr erfolgreich. Wir machen Dich mit vielen typischen Fahrsituationen vertraut und geben Dir das richtige Wissen für Deinen neuen Alltag als Autofahrer mit auf den Weg.

Einige Punkte über uns:

  • Von Montag bis Freitag sind unsere freundlichen und fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer für Dich ansprechbar. An den anderen Tagen sind wir nach vorheriger Terminvereinbarung gerne für Dich da.
  • Wir bieten die klassische Fahrausbildung sowie eine kompakte Schulung während der Ferien oder in Deinem Urlaub.
  • Du musst eine verkehrspsychologische Fahrverhaltensprobe ablegen? Wir bereiten Dich darauf vor und begleiten Dich während der Fahrt.
  • Unsere modernen hellen Unterrichtsräume sind raucherfreie Zone und mit bequemen Loungesesseln ausgestattet.
  • Wir unterrichten Dich mit modernen multimedialen Lehrmitteln und modernsten Fahrzeugen.
  • Kinder sind willkommen bei uns. Wenn es mal nicht anders geht, darfst Du Dein Kind gerne mitbringen.
  • Unsere Fahrlehrer sind freundlich, geduldig, einfühlsam und haben eine pädagogische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.

Fahrerlaubnisklassen

Kraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3.500 kg und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A 1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: L, AM

Fahrzeugkombination aus einem Kraftwagen der Klasse B
mit einem Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg bis max. 3.500 kg

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.
  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Geltungsdauer: ohne Befristung

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren („Führerschein mit 17“)

Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig die Hauptverursacher von Unfällen. Nach Einschätzung von Experten liegen die Gründe hierfür in der mangelnden Erfahrung, in unzureichenden Fähigkeiten in kritischen Situationen, in falscher Einschätzung gefährlicher Situationen, in dem Umstieg auf ein ungewohntes Fahrzeug sowie in dem Alleinfahren ohne anleitenden Fahrlehrer.

Das hohe Unfallrisiko junger Fahranfänger soll durch das Konzept „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ gesenkt werden.

Selbstverständlich kannst du bei uns den „Führerschein mit 17“ erwerben.

Hierzu ein paar  Informationen:

Der Führerschein mit 17 ( „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“) ist ursprünglich in vielen Bundesländern Deutschlands als Modell-Versuch gestartet worden, seit Dezember 2006 auch in Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem 1. Januar 2011 ist das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ Teil des Dauerrechts geworden. Die Teilnahme ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden. Mit dem Begleiteten Fahren soll Jugendlichen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit gegeben werden, praktische Fahrerfahrungen in Anwesenheit einer Begleitperson zu sammeln. Dabei soll die Begleitperson einen mäßigenden Einfluss auf den Fahranfänger ausüben. Das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ ist nur innerhalb Deutschlands und nur in Begleitung einer benannten Person zulässig.

Ein wichtiges Ziel des Begleiteten Fahrens ist es, den Fahranfänger nach der Begleitphase  mit einem deutlich geringeren Risikoniveau in die Phase des selbstständigen Fahrens eintreten zu lassen.

Die Begleitperson:

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B (oder auch 3) sein und hat ihren Führerschein mitzuführen,
  • darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister (VZR) haben (zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung),
  • darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten sind bzw. wenn sie unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht,
  • darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen,
  • hat keinerlei Ausbilderfunktionen,
  • soll als Ansprechpartner zur Verfügung stehen,
  • muss sich ausweisen können,
  • sollte vor Fahrantritt mit dem Fahrer über ihre Erwartungen reden.

Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ als auch der Benennung der Begleitpersonen zustimmen.

Die wichtigsten Punkte zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE mit 17 Jahren im Überblick:

  • Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 ½ Jahren möglich bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE
  • Anlagen zum Antrag, in denen Begleitpersonen benannt werden
  • keine Bedenken an der Fahreignung
  • normale Ausbildung in der Fahrschule
  • reguläre Theorie- und Fahrprüfung
  • Erteilung der Prüfungsbescheinigung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres
  • Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung
  • Prüfungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen
  • Prüfungsbescheinigung gültig bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • mit Erreichen des 18. Lebensjahres Erteilung der regulären Fahrerlaubnis durch Aushändigung des EU-Kartenführerscheins

Bei Verstößen gegen Auflagen kann die Fahrerlaubnis widerrufen werden oder es kann zu Bußgeldverfahren kommen. Bei Ordnungswidrigkeiten gelten die Regelungen des Bußgeld- und Punktekatalogs.

Hinweise zur Kraftfahrzeugversicherung

Sind Eltern oder Begleitpersonen gleichzeitig Halter des verwendeten Kraftfahrzeugs, wird empfohlen, dies ihrer Kraftfahrzeugversicherung mitzuteilen. Möglicherweise kann die Nutzung des Kraftfahrzeugs im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ dazu führen, dass bestehende Versicherungsverträge neu angepasst werden müssen.

B197 – die neue Automatikregelung für den Führerschein der Klasse B

Ab dem 1. April 2021 gibt es eine neue Automatikregelung (Schlüsselzahl 197). Danach hast du die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Fahrausbildung und die Prüfung durchzuführen und kannst trotzdem ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren, wenn du zusätzlich in deiner Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren bist und eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer absolviert hast.

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